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Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften

 Erste Vorschrift: eine zugelassene Überdachung installieren

Die Poolüberdachung ist eine der effizientesten Möglichkeiten, um Ihr Schwimmbecken effizient abzusichern und zu schützen. Seit 2007 müssen alle in Frankreich verkauften und installierten Poolüberdachungen für ebenerdige oder halb in die Erde eingelassene Pools der französischen Norm NF P90-309 entsprechen, ob für leichte Konstruktionen oder Veranden. Ziel ist es unter anderem, die Gefahr von Unfällen oder Ertrinken für Kinder und Kleinkinder zu bannen. Die der Norm NF P90-309 entsprechenden Poolüberdachungen erfüllen also zwangsläufig bestimmte Bedingungen, um eine optimale Sicherheit und einen guten Schutz zu erreichen:

  • Die Höhe und das Öffnungssystem der gewählten Poolüberdachung machen den Zugang zum Schwimmbecken für Kinder unter 5 Jahren ohne Hilfe eines Erwachsenden unmöglich;
  • Die Materialien für Rahmen, Pfosten und Scheiben der Poolüberdachung (Aluminium, Holz, Polycarbonat, Doppelverglasung …) müssen strenge Kriterien einhalten;
  • Die Bestandteile der Poolüberdachung können einen Schwimmenden nicht durch Schnitte, Schürfungen, Quetschungen, Atemnot oder auch Stiche verletzen;
  • Der Rahmen und die Bedachung der Poolüberdachung müssen Windböen von bis zu 100 km/h und eine Schneemasse von mindestens 45 kg pro m² aushalten können.

Vor dem Kauf und der Installation einer Poolüberdachung sollten Sie deshalb sichergehen, dass das von Ihnen gewählte Produkt alle diese Kriterien erfüllt und nach der Norm NF P90-309 zugelassen ist.

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Einhaltung der verschiedenen städtebaulichen Vorschriften

Das französische Baurecht gilt, wie für alle anderen auf Ihrem Grundstück errichteten Bauten, von der Gartenlaube über Veranden bis zum Hausanbau, auch für Poolüberdachungen. Die baurechtlichen Bestimmungen betreffen Ihre Poolüberdachung hinsichtlich:

  • Der genauen Lage Ihres Grundstücks;
  • Ob Poolüberdachung und Schwimmbecken gleichzeitig errichtet werden oder ob die Überdachung über einem bereits bestehenden Pool errichtet wird;
  • Die Grundfläche der Poolüberdachung;
  • Die maximale Höhe der Überdachung.

Kommunale und nationale baurechtliche Bestimmungen können für Ihr Projekt der Installation einer Poolüberdachung gelten. Wenn Sie eine niedrige oder halbhohe Überdachung mit nicht mehr als 1,80 m Höhe über einem bereits vorhandenen Pool errichten möchten, ist keine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Für die Installation einer hohen Poolüberdachung mit mehr als 1,80 m Höhe über einem bereits bestehenden Schwimmbecken müssen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeindeverwaltung einen Antrag auf vorherige Baumeldung einreichen. Dies gilt auch für den Bau einer Poolüberdachung mit einer Grundfläche zwischen 10 m2 und 100 m2, wenn die Überdachung zeitgleich mit dem Schwimmbecken errichtet wird, unabhängig von der Höhe der Überdachung. Die Errichtung einer hohen Poolüberdachung mit mehr als 1,80 m Höhe, die zeitgleich mit einem Schwimmbecken mit einer Grundfläche zwischen 10 m2 und 100 m2 gebaut wird, erfordert eine Baugenehmigung. Diese müssen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen.

Eine Baugenehmigung ist auch für die Errichtung einer flachen, halbhohen oder hohen Poolüberdachung über einem Becken mit einer Fläche von mehr als 100 m2 erforderlich. Achtung: Besondere kommunale baurechtliche Bestimmungen können für Ihr Projekt des Baus einer Poolüberdachung gelten. Das ist etwa in der Nähe eines Kultur- oder Baudenkmals oder in einem geschützten oder denkmalgeschützten Bereich der Fall. Diese Vorschriften können die Überdachung als Ganzes oder ihr Aussehen betreffen.

Um die für Ihr Grundstück und Haus geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die erforderlichen behördlichen Formalitäten zu erfahren, raten wir Ihnen, den lokalen Bebauungsplan, den kommunalen Bebauungsplan (Plan Local d’Urbanisme, PLU) und den Flächennutzungsplan (Plan d’occupation des sols, POS), die auf kommunaler oder interkommunaler Ebene gelten, anzusehen. Gut zu wissen: Auf der Website service-public.fr steht Ihnen eine Hilfe für das Ausfüllen Ihres Antrags zur Verfügung, sowohl für eine vorherige Baumeldung als auch für eine Baugenehmigung.

Auf dieser Website können Sie auch direkt die auszufüllenden Cerfa-Formulare sowie die Liste der erforderlichen beizulegenden Dokumente herunterladen. Nach Einreichung Ihres Antrags beträgt die Bearbeitungsfrist in der Regel einen Monat für eine vorherige Baumeldung und 2 Monate für eine Baugenehmigung.

Wie meldet man den Bau einer Poolüberdachung?

Die Installation einer Poolüberdachung auf Ihrem Grundstück stellt einen Neubau dar, der den Mietwert Ihres Eigentums erhöht. Ihre Grund- und Wohnsteuer können deshalb von ihr beeinflusst werden. Die Meldung beim Finanzamt muss per Formular Cerfa Nr. 10517*02 erfolgen, und zwar spätestens 90 Tage nach Ende der Bauarbeiten. Das Formular muss bei dem Finanzamt eingereicht werden, das für die Besteuerung Ihres Anwesens zuständig ist.

Die Besteuerung von Poolüberdachungen in Frankreich

Es kann sein, dass auf in Frankreich installierte Poolüberdachungen eine „Poolsteuer“ erhoben wird, da diese Art von Bau integraler Bestandteil Ihres Anwesens ist. Die Installation einer Poolüberdachung kann zudem den Miet- oder Verkaufswert Ihrer Immobilie erhöhen, was einen Einfluss auf die Höhe lokaler Steuern haben kann. Sie müssen die Installation einer neuen Poolüberdachung auf Ihrem Grundstück dem zuständigen Finanzamt melden.

Diese behördlichen Formalität muss mindestens 3 Monate nach Ende der Bauarbeiten bei Ihrem Finanzamt erledigt werden. Um die für Sie geltenden Steuern und ihre Beträge zu kennen und so eine genaue Vorstellung Ihres Gesamtbudgets zu erhalten, wenden Sie sich am besten schon vor der Planung Ihres Projekts zum Bau einer Poolüberdachung an Ihr Finanzamt.

fiscalité

Die Infrastruktur-Abgabe

Die Infrastruktur-Abgabe (taxe d’aménagement, bis 2012 taxe locale d’équipement genannt), ist in Frankreich eine kommunale Steuer, die ein einziges Mal zu entrichten ist. Die Infrastruktur-Abgabe muss bei der Meldung des Baus Ihrer Poolüberdachung entrichtet werden. Diese Steuer betrifft jedoch nur hohe Poolüberdachungen. Die Infrastruktur-Abgabe wird also nur fällig, wenn Sie die Errichtung einer Poolüberdachung mit mehr als 1,80 m Höhe planen. Für die Berechnung der Infrastruktur-Abgabe berücksichtigt das Finanzamt mehrere Kriterien:

  • Die Grundfläche Ihrer Poolüberdachung;
  • Den Pauschalwert pro m2, der jedes Jahr von der Regierung festgelegt wird;
  • Den kommunalen Steuersatz, der von der Gebietskörperschaft festgelegt wird, die für das Gebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet, verantwortlich ist.

Es ist möglich, dass Ihre Gemeinde die Infrastruktur-Abgabe abgeschafft oder auf ihrem Gebiet für freiwillig erklärt hat. Weitere Informationen zu Art und Höhe der Infrastruktur-Abgabe, die für Ihr Projekt der Installation einer Poolüberdachung gilt, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Grund- und Wohnsteuer

Oft verändern sich Grund- und Wohnsteuer durch den Bau einer Poolüberdachung über einem bestehenden Schwimmbecken nicht. Es ist nämlich der Bau eines ebenerdigen Pools, der einen wirklichen Einfluss auf die Höhe der kommunalen Steuern hat. Wenn Sie also gleichzeitig eine Poolüberdachung und einen Pool bauen, werden sich Ihre Grund- und Wohnsteuer sicherlich erhöhen, denn der Bau eines überdachten Pools hat einen Einfluss auf den Miet- und Verkaufswert Ihres Hauses.

Beim Bau einer Überdachung über einem bestehenden ebenerdigen Pool gibt es einen Sonderfall, der einen Einfluss auf die Höhe der Grund- und Wohnsteuer haben kann: Wenn Ihre neue Poolüberdachung an eine Wand Ihres Hauses angebaut ist, handelt es sich um einen Bau, der eher einem Hausanbau oder einer Gebäudevergrößerung entspricht, wie bei einer Veranda. In diesem Fall kann auch der alleinige Bau einer Poolüberdachung einen Einfluss auf die Höhe Ihrer jährlich zu zahlenden Grund- und Wohnsteuer haben.

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